Einer der wichtigsten Unterschiede im Rechtssystem ist derjenige zwischen dem Zivil- und dem Strafrecht. Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Das Zivilrecht folgt privatrechtlichen Grundsätzen.
Das Strafrecht
Im Strafrecht werden Straftaten gerichtlich geahndet. Der Sinn ist es, zukünftige Rechtsverletzungen durch die Täter zu verhindern. Das Strafrecht schützt sowohl Sachen als auch Menschen. Verstöße gegen Leib und Leben sowie gegen Sachen werden gemäß den Gesetzen im Strafgesetzbuch geahndet.
Die Strafanklage wird dabei vom Staat erhoben. Aus diesem Grund ist das Strafrecht auch ein Teil des öffentlichen Rechts. Das öffentliche Recht dient der Regelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und seinen Bürgern.
Eine Trennung zwischen Zivil- und Strafrecht ist notwendig, um die Zuständigkeiten der jeweiligen Gerichte zu klären.
Personen, die sich strafbar gemacht haben, müssen sich dem Staat gegenüber verantworten. Eine Person macht sich strafbar, wenn sie gegen ein Gesetz im Strafgesetzbuch verstößt.
Für Taten, die rechtswidrig sind und schuldhaft begangen wurden, sieht der Gesetzgeber entsprechende Strafmaßnahmen vor. Diese können in Form von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen auftreten.
Das Zivilrecht
Das Zivilrecht nimmt in der deutschen Rechtslandschaft den größten Platz ein. Es wird auch als Privat- oder bürgerliches Recht bezeichnet. Geregelt ist das Gesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Das Zivilrecht beschäftigt sich in erster Linie mit Beziehungen zwischen privaten und juristischen Personen. Es regelt das Zustandekommen von Verträgen und beinhalten auch das Kauf- oder das Mietrecht.
Das Zivilrecht selbst unterteilt sich in das Allgemeine bürgerliche Recht und das Sonderprivatrecht. Zum Allgemeinen bürgerlichen Recht zählen zum Beispiel das Erb-, das Schuld- oder das Familienrecht. Zum Sonderprivatrecht gehören unter anderem das Handels- und das Arbeitsrecht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB ist zweifellos der wichtigste Teil im Zivilrecht. Dieses Gesetzbuch gliedert sich in insgesamt fünf Abschnitte.
- Allgemeiner Teil
- Schuldverhältnisse
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
In der Praxis haben sich Anwälte meist auf ein bestimmtes Gebiet im BGB spezialisiert und befassen sich vorwiegend mit den diesbezüglich relevanten Sachverhalten. Viele Zivilprozesse in Deutschland betreffen familien- oder erbrechtliche Angelegenheiten.
Hier kommt es meist zu Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern. In manchen Fällen ist es juristisch oft schwer zu entscheiden, ob eine bestimmte Rechtsangelegenheit dem Zivil- oder dem öffentlichen Recht unterliegt.
Auch strafrechtlich relevante Taten können unter Umständen zivilrechtliche Folgen zeitigen. Das betrifft beispielsweise Schadenersatzansprüche, die durch eine Straftat ausgelöst worden sind. Auch eine Ehrenbeleidigung stellt einen Straftatbestand dar. In dessen Folge kann der Geschädigte mitunter Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht werden Beschuldigte und Kläger durch einen Anwalt vertreten. Dieser erhält von seinem Mandanten das dafür notwendige Mandat.