In Deutschland unterstehen die einzelnen Gerichtsbarkeiten den Bundesgerichtshöfen. Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz aller ordentlichen deutschen Gerichte. Er steht somit an der Spitze der Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte.
Diesen Gerichten obliegt die Pflege des Zivil- und des Strafrechts. Der Bundesgerichtshof selbst untersteht dem Justizministerium. Für die anderen vier Gerichtsbarkeiten stellen die jeweiligen Bundesgerichte die oberste Instanz dar.
Der Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof BGH hat seinen Sitz in Karlsruhe. Der BGH hat die Aufgabe, die Rechtseinheit zu sichern, und ist für die grundsätzliche Klärung aller Rechtsfragen zuständig. Der BGH überprüft dabei Entscheidungen der Gerichte, die ihm unterstehen. Diese Überprüfung erfolgt vor allem hinsichtlich der rechtlichen Korrektheit.
Instanzen der Gerichtsbarkeiten
Der BGH ist die übergeordnete Instanz aller ordentlichen Gerichte. Daneben gibt es noch besondere Gerichtsbarkeiten. Dazu gehören die Verwaltungs-, die Finanz- sowie die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Diese vier Instanzen sind dem jeweiligen Bundesgericht unterstellt. Zu diesen Gerichten gehören:
- Das Bundesverwaltungsgericht BVerwG
- Der Bundesfinanzhof BFH
- Das Bundesarbeitsgericht BAG
- Das Bundessozialgericht BSG
Das BVerwG in Leipzig ist der oberste Gerichtshof für alle öffentlich-rechtlichen Streitfragen. Der BFH hat seinen Sitz in München und befasst sich mit Steuerangelegenheiten und dem Zoll. Das BAG fällt Urteile im Bezug auf das deutsche Arbeitsrecht. Der Sitz dieses Gerichts ist in Erfurt. Das BSG mit Sitz in Kassel ist für sozialrechtliche Angelegenheiten zuständig.
Sonstige Gerichte
Zu den Bundesgerichten gehört ferner das Bundesverfassungsgericht BVerfG. Dieses Gericht ist für verfassungs- und völkerrechtliche Angelegenheiten zuständig und hat seinen Sitz in Karlsruhe.
Für Patentfragen gibt es ebenfalls eine eigene Gerichtsbarkeit. Das Bundespatentgericht befindet sich in München. Es entscheidet über Patentrechte und Marken.
Genau wie die einzelnen Gerichte unterscheiden sich auch die Gerichtsverfahren. Auch hier gibt es unterschiedliche Prozessordnungen. Die Verfahren, die vor den besonderen Gerichten durchgeführt werden, unterliegen einer eigenen Prozessordnung.
Dazu gehören Verfahren vor dem Verwaltungs-, dem Finanz-, dem Arbeits- und dem Sozialgericht. Daneben unterscheidet man noch Prozessordnungen für Zivil- und Strafprozesse. Die freiwillige Gerichtsbarkeit obliegt den Amtsgerichten und dient dem Schutz der Bürger.
Neben den Gerichten und Gerichtsbarkeiten stellen auch die Prozessordnungen in den verschiedenen Instanzen ein komplexes Gebilde dar. Insgesamt gibt es in ganz Deutschland 1.086 Gerichte. Davon zählen 638 zu den Amtsgerichten.
Das Gerichtsverfassungsrecht regelt, welche Gerichte in welchen Fällen zuständig sind. Die höheren Gerichte dienen auch dazu, um Gerichtsurteile aus anderen Instanzen juristisch auf ihre Korrektheit überprüfen zu lassen.