Das Justizsystem in Deutschland ist überaus umfangreich, groß und teilweise auch kompliziert. Derzeit gibt es in Deutschland über 21.000 Richter und Richterinnen im Bundes- und Landesdienst. Dazu kommen noch landesweit über 90.000 Rechtsanwälte.
Damit verfügt Deutschland über die weltweit größte Dichte an Richtern und Juristen. Es kommen noch zahlreiche Gerichte auf verschiedenen Ebenen dazu, die unterschiedliche Zuständigkeiten besitzen. Aus diesem Grund wird immer wieder über eine Reform des Justizsystems in Deutschland nachgedacht.
Der Aufbau des Justizsystems
Das deutsche Justizsystem und die Gerichtsbarkeit sind sehr umfassend organisiert. Das Gerichtssystem besteht dabei aus folgenden Komponenten:
- Ordentliche Gerichtsbarkeit für Straf- und Zivilrecht
- Verwaltungsgerichtsbarkeit für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, die nicht verfassungsrechtlicher Natur sind
- Arbeitsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten im Arbeitsrecht
- Sozialgerichtsbarkeit für Angelegenheiten im Sozialrecht
- Finanzgerichtsbarkeit für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Abgabenbereich
Das Rechtssystem
Das Rechtssystem unterteilt sich ebenfalls in zwei große Bereiche. Dazu gehören das öffentliche Recht und das Privatrecht.
Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen der Bürger zur Staatsgewalt sowie die Beziehungen innerhalb der öffentlichen Gewalt.
Das Privatrecht hingegen regelt die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander. Dazu gehören das bürgerliche Recht sowie das Handels- und das Arbeitsrecht.
Die Entscheidung über die einzelnen Rechte obliegt den jeweiligen Gerichtsbarkeiten. Dazu gehören die ordentliche und die besondere Gerichtsbarkeit.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst dabei alle Zivil- und Strafgerichte.
Zur besonderen Gerichtsbarkeit zählen die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte.
Darüber hinaus unterteilt sich die Gerichtsbarkeit in Deutschland noch in Landes- und Bundesgerichte. Diese Struktur macht das Justizsystem nur sehr schwer überschaubar.
Bundes- und Landesgerichte
Die Unterteilung in Bundes- und Landesgerichte gilt für alle Gerichtsbarkeiten. Das heißt, es gibt diese Gerichte sowohl in der ordentlichen als auch in der besonderen Gerichtsbarkeit.
Die Bundes-und Landesgerichte wiederum verfügen über verschiedene Instanzen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Die ordentliche Gerichtsbarkeit unterteilt sich ihrerseits in folgende Instanzen:
- Amtsgerichte
- Landesgerichte
- Oberlandesgerichte
- Bundesgerichtshof
Die Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Als oberste Instanz fungiert dabei der Bundesgerichtshof. Daneben gibt es die Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsgerichte sowie die jeweiligen Landesgerichte.
Die Finanzgerichtsbarkeit hat einen zweistufigen Aufbau. Die oberste Instanz ist der Bundesfinanzhof. Danach folgen die Finanzgerichte als obere Landesgerichte.
Kritikpunkte beim Rechtssystem
Aufgrund der komplexen Strukturen kommt immer wieder Kritik am Rechtssystem in Deutschland auf. Juristen beanstanden dabei mehrere Punkte:
Vielfältige Gesetze
Die Gesetze sind in Deutschland sehr vielfältig und meist auch schwer durchschaubar.
Gerichtsverfahre
Gerichtverfahren nehmen oft sehr lange Zeiträume in Anspruch.
Politisch
Viele Gerichte würden nach Meinung vieler Juristen oft politische Entscheidungen treffen, die ihnen nicht zustehen.
Aus diesen Gründen wird immer wieder eine Reform der deutschen Gesetzgebung und des Justizsystems gefordert. Reformen, die das Gerichtswesen betreffen, zielen in erster Linie auf eine Verkürzung von Gerichtsverfahren ab.
Die Vielfalt der Gesetze ist hingegen auf das Bürgerliche Gesetzbuch zurückzuführen. Seit dessen Einführung kam es immer wieder zu Kontroversen um die Auslegung und Definition von Gesetzen.