Die obersten deutschen Gerichtshöfe

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In Deutschland unterstehen die einzelnen Gerichtsbarkeiten den Bundesgerichtshöfen. Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz aller ordentlichen deutschen Gerichte. Er steht somit an der Spitze der Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte. Diesen Gerichten obliegt die Pflege des Zivil- und des Strafrechts. Der Bundesgerichtshof selbst untersteht dem Justizministerium. Für die anderen vier Gerichtsbarkeiten stellen die jeweiligen Bundesgerichte die Weiterlesen …